vermögensnachfolge

Anwaltliche Interessenvertretung sowie rechtliche und steuerliche Beratung

gerne auch in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Hausanwalt.

 

Prozessvertretung (bundesweit)

 

Nachfolgekonzepte (Übertragung und Vererbung von Immobilien, Beteiligungen

sowie sonstigem Vermögen im In- und Ausland)

 

Unternehmensnachfolgeplanung (vorweggenommene Erbfolge, Verpachtung,
Management-Buy-Out, Vererbung)

 

Sicherung des Familienvermögens (Stiftung, Familienpool, Vermögensholding)

 

Testamente (Alleinstehende, Ehegatten, Lebenspartner, Patchwork-Familien)

 

Testamentsvollstreckung

 

Erbverträge (Erbeinsetzungs-, Vermächtnis- und Auflagenverträge)

 

Schenkungsverträge (Absicherung des Schenkers, Versorgung, Rückübertragung)

 

Pflichtteilsrecht (Auskunft, Wertermittlung, Entziehung, Verzicht)

 

Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Teilungsversteigerungen

 

Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen

 

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© Rechtsanwalt Dr. iur. Erwin Müller, M.A. (Univ. of California, Davis)